Jobs - der Flyerverteiler

Wir suchen ständig engagierte und motivierte Mitarbeiter als Zusteller. Informationen dazu finden Sie weiter unten. Das Tätigkeitsfeld wird leistungsgerecht bezahlt! Bitte senden Sie uns bei Interesse einfach eine kurze Bewerbung per E-mail an info@derflyerverteiler.de Wir nehmen schnellstmöglich den Kontakt mit Ihnen auf.


Was sind die Voraussetzungen dafür, dass ich verteilen kann?

Das Mindestalter ist 13 Jahre, die Erziehungsberechtigten müssen bei unter 18-jährigen zustimmen, ein Girokonto, die Lohnsteuerkarte vom Einwohnermeldeamt und eine Kopie vom Ausweis ist für den Vertragsabschluss notwendig.
Zusätzlich benötigen wir noch bei Nicht-EU-Bürgern eine Kopie entweder vom unbefristeten Aufenthaltstitel oder von der Arbeitserlaubnis. Wichtig ist noch eine vor Wind und Regen geschützte Ablagestelle für die Ware.

Was wird eigentlich verteilt?

Prospekte, Flyer, Handzettel, Wochenblätter und sonstige Zustellprodukte (z.B. Warenproben).

In welchem Gebiet muss ich denn verteilen?

Grundsätzlich vergeben wir die fest definierten Verteilbezirke wohnortnah, damit keine großen Wege zu bewältigen sind.

Wann muss verteilt werden?

Die Prospekte/Flyer müssen am vereinbarten Verteiltag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr ausgetragen werden.

Wie muss zugestellt werden?

Bei der Standard-Verteilung (Privathaushalte ohne Werbeverweigerer) muss in jeden Briefkasten, in dem zugewiesenen Gebiet, ein Prospekt möglichst vollständig eingesteckt werden. Es sei denn, auf dem Briefkasten ist ein Auf- kleber mit „Bitte keine Werbung“ (oder ähnlich). Diese sogenannten Werbe- verbote müssen beachtet werden!

Was mache ich, falls der Briefkasten im Haus ist?

Sogenannte Klingelhäuser gibt es vor allem in größeren Städten. Hier ist ganz einfach zu klingeln und freundlich danach zu fragen, ob die Tür geöffnet werden kann.

Wie lange dauert eine Verteilung?

Je nach Größe und Beschaffenheit des Gebietes. In der Regel zwischen zwei bis drei Stunden.

Bin ich denn während des Zustellganges unfallversichert?

Ja, jeder Verteiler ist bei uns über die Berufsgenossenschaft versichert!

Was ist bei freilaufenden Hunden zu beachten?

Ist auf einem Grundstück ein freilaufender Hund zu erkennen, dann ist eine unnötige Gefahrensituation unbedingt zu vermeiden. Dieses Haus wird nicht beliefert, falls kein Briefkasten am Zaun angebracht ist.

Was kann ich denn verdienen?

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig: z. B. Gebietsgröße, Struktur der Bebauung, Beschaffenheit des Gebietes (Berg/Tal) usw.
Auf jeden Fall wird ein Stücklohn bezahlt, d. h. pro Prospekt/Wochenblatt gibt es einen festen Betrag. Eine individuelle Berechnung kann der Gebietsbetreuer vornehmen.

Bis wann erhalte ich jeden Monat meinen Lohn?

Bis spätestens 15. des Folgemonats wird der Lohn für den abgelaufenen Monat (z.B. 01.03. – 31.03.) errechnet und an das angegebene Konto automatisch überwiesen.

"Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."

Henry Ford
30.07.1863 - 07.04.1947 Gründer von Ford